Das Europäische Parlament hat am Donnerstag eine Überarbeitung der Pauschalreiseverordnung verabschiedet. Ziel ist es, den Schutz von Reisenden nach den Problemen während der Pandemie und mehreren Firmeninsolvenzen in der Branche zu stärken. Die neue Richtlinie legt klarer fest, welche Leistungen als Pauschalreise gelten , regelt die Verwendung von Gutscheinen und erweitert die Rechte von Reisenden bei
Stornierungen und Erstattungen.
Der zuvor mit den Mitgliedstaaten vereinbarte Text zielt darauf ab, den Verbrauchern mehr Sicherheit zu bieten und schnellere Reaktionen von Unternehmen auf Ansprüche oder außergewöhnliche Situationen, die Reisen betreffen, zu gewährleisten.
DEFINITION EINES URLAUBSPAKETS
Die neuen Regelungen erleichtern die Bestimmung, welche Kombinationen von Reiseleistungen eine Pauschalreise bilden . Ausschlaggebend hierfür ist vor allem, wann und wie die Kombination der Leistungen gebucht wird. Beispielsweise gilt bei einer Online-Buchung, bei der verknüpfte Buchungsprozesse die Kombination von Leistungen verschiedener Anbieter ermöglichen, diese als Pauschalreise, wenn das erste Unternehmen die personenbezogenen Daten des Reisenden an die anderen Anbieter übermittelt und der Vertrag für alle Leistungen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen wird.
Der Text besagt, dass der Reiseveranstalter, wenn er den Kunden zur Buchung zusätzlicher eistungen auffordert , den Kunden darüber informieren muss, dass diese Leistungen nicht Teil eines Pakets mit den bereits gebuchten Leistungen sind.
Anleihen
Die aktualisierte Richtlinie regelt die Verwendung von Gutscheinen , deren Nutzung während der Pandemie zugenommen hat. Verbraucher haben das Recht, einen Gutschein innerhalb von 14 Tagen abzulehnen und stattdessen eine Rückerstattung zu verlangen. Die maximale Gültigkeitsdauer von Gutscheinen beträgt 12 Monate. Kunden haben Anspruch auf Rückerstattung für Gutscheine, die ganz oder teilweise ungenutzt sind und deren Gültigkeit abgelaufen ist. Darüber hinaus ist es Unternehmen nicht gestattet, das Angebot an Reiseleistungen für Gutscheininhaber einzuschränken.
Stornogebühren
Nach den geltenden Bestimmungen können Kunden ihre Reisen kostenfrei stornieren, wenn am Reiseziel unvorhersehbare und außergewöhnliche Umstände eintreten. Die neue Richtlinie erweitert diesen Schutz auf unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse am Abflugort oder auf Ereignisse, die die Reise erheblich beeinträchtigen können. Die Beurteilung, ob die Umstände schwerwiegend genug sind, um eine kostenfreie Stornierung zu rechtfertigen, erfolgt im Einzelfall . Offizielle Reisehinweise können hierbei als Orientierung dienen, so die Richtlinie.
Fristen für die Bearbeitung von Ansprüchen und die Durchführung von Rückerstattungen
Nach dem neuen Gesetz müssen Reiseveranstalter den Eingang einer Beschwerde innerhalb von 7 Tagen bestätigen und innerhalb von 60 Tagen eine begründete Antwort geben . Im Falle eines Insolvenzverfahrens des Reiseveranstalters müssen Kunden innerhalb von 6 Monaten (bei besonders komplexen Insolvenzen innerhalb von 9 Monaten) im Rahmen der Insolvenzgarantie die Kosten für stornierte Leistungen erstattet bekommen. Die derzeitige 14-tägige Rückerstattungsfrist für Reisestornierungen bleibt unverändert.
Das Parlament hat die Richtlinie mit 537 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 24 Enthaltungen angenommen .
ERKLÄRUNG DES SPRECHERS
„Diese aktualisierten Regeln schützen Verbraucher bei Problemen mit ihrem Urlaub . Reisende erhalten eine vollständige Rückerstattung, wenn außergewöhnliche Umstände einen Teil ihrer Reise beeinträchtigen. Die Annahme von Gutscheinen ist freiwillig; Kunden haben stets die Möglichkeit einer Rückerstattung. Darüber hinaus sind Reisebüros und Reiseveranstalter verpflichtet, innerhalb von sechzig Tagen auf Beschwerden zu reagieren . Die neue Richtlinie bietet auch einen umfassenden Schutz im Falle einer Insolvenz, um zu verhindern, dass Familien letztendlich die Folgen tragen müssen“, erklärte Alex Agius Saliba (S&D, Malta), der Berichterstatter des Parlaments für den Gesetzentwurf.
NÄCHSTE SCHRITTE
Der Rat muss die Rechtsvorschriften nun förmlich annehmen . Der Text tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben ab dem Datum des Inkrafttretens 28 Monate Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen, und weitere 6 Monate, um die neuen Bestimmungen anzuwenden.

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