Viele junge Menschen warten bis zu ihrem 18. Lebensjahr, um sich in der Fahrschule anzumelden und den Führerschein zu machen. In der Europäischen Union wird sich dies bald ändern, da dort bereits eine Verordnung verabschiedet wurde, die den Erwerb eines Führerscheins der Klasse B ab 17 Jahren ermöglicht, allerdings unter bestimmten Voraussetzungen.
Die neuen Regelungen erlauben es Minderjährigen, vor Erreichen der Volljährigkeit Auto zu fahren , jedoch niemals allein. Bis zum 18. Lebensjahr müssen sie stets von einer Person begleitet werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt und sie vom Beifahrersitz aus einweisen kann.
Die Maßnahme ist in Artikel 17 der europäischen Richtlinie 2025/2205 enthalten, die im vergangenen November verabschiedet wurde. Die Verordnung muss nun in die Gesetzgebung jedes einzelnen EU-Mitgliedstaates umgesetzt werden. Im Falle Spaniens ist die Frist hierfür der 26. November 2028.
Die DGT prüft bereits, wie die Verordnung in Spanien angewendet werden kann.
Die spanische Generaldirektion für Verkehr hat bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die analysieren soll, wie dieses System des begleiteten Fahrens an die spanischen Vorschriften angepasst werden kann. Ziel ist es, die Bedingungen festzulegen, die sowohl minderjährige Fahrer als auch die sie begleitenden Erwachsenen während der Fahrt erfüllen müssen.
Das Verfahren zum Erwerb der Fahrerlaubnis bleibt jedoch unverändert. Siebzehnjährige müssen weiterhin lernen, die theoretische und die praktische Prüfung bestehen, genau wie alle anderen Bewerber für eine Fahrerlaubnis der Klasse B.
„Die neue Richtlinie ändert nichts am Ausbildungssystem. Der europäische Text legt die Inhalte fest , die in der Prüfung für jede Lizenz abgefragt werden müssen, regelt die Dauer der Prüfungen und legt die Bedingungen fest, die die Prüfer erfüllen müssen, aber er legt kein spezifisches Ausbildungsmodell fest, und Spanien hat bereits sein eigenes“, erklärt die DGT (spanische Generaldirektion für Verkehr).
MINDERJÄHRIGE MÜSSEN IMMER BEGLEITUNG WERDEN
Artikel 17 der europäischen Richtlinie 2025/2205 stellt klar, dass 17-jährige Fahrer bis zum Erreichen der Volljährigkeit nicht unbegleitet fahren dürfen . Alle Fahrten müssen in Begleitung eines Fahrers erfolgen, der in der Lage ist, während der Fahrt Anweisungen zu geben.
Die spanische Generaldirektion für Verkehr (DGT) hält diese Formel in bestimmten Situationen für sinnvoll. „Die Idee ist, jungen Menschen den Erwerb des Führerscheins zu erleichtern. Sie könnte eine interessante Alternative für diejenigen sein, die in dünn besiedelten Gebieten leben oder für Studierende, die bereits vor Studienbeginn ihr eigenes Auto fahren können möchten.“
Bislang hatten sie diese Möglichkeit nicht . Darüber hinaus ermöglicht dieses System die Begleitung ihrer Fahrausbildung bis zum 18. Lebensjahr, was ebenfalls Vorteile bieten kann. „Es ist wichtig zu bedenken, dass viele Fahranfänger nach Erhalt ihres Führerscheins ihre ersten Fahrten mit einer vertrauten Person als Beifahrer unternommen haben“, erklärt die DGT (spanische Generaldirektion für Verkehr).

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