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Fotokamera Foto: Stockfoto

Der Streik der Fluglotsen betrifft neben anderen Orten in Spanien auch den Flughafen Huesca.

OCU weist Reisende darauf hin, dass sie bei Flugausfällen oder -verspätungen eine Rückerstattung des Ticketpreises und eine finanzielle Entschädigung beantragen können.

Redacción Donnerstag, April 16, 2026 / 20:17

Der unbefristete Streik der Fluglotsen beginnt diesen Freitag an mehreren spanischen Flughäfen, darunter 
Huesca -Pirineos. In der Praxis wird er in Aragonien jedoch keine Auswirkungen auf die Passagiere haben , da diese Infrastruktur seit etwa einem Jahrzehnt ohne reguläre kommerzielle Flüge auskommt, sodass die direkten Auswirkungen auf die Passagiere praktisch nicht vorhanden sind.

Der Streik ist neben anderen Flughäfen wie Sevilla, Lanzarote und Vigo in der offiziellen Liste der betroffenen Flughäfen aufgeführt. In Aragonien sind jedoch andere Flughäfen mit regulärem Flugverkehr, wie der Flughafen Saragossa , sowie andere Flughäfen mit regelmäßigen Verbindungen in der Region nicht betroffen . In diesem Zusammenhang weist die Verbraucher- und Nutzerorganisation (OCU) Reisende auf ihre Rechte bei Flugausfällen oder Verspätungen hin.

OCU betont, dass Passagiere eine Rückerstattung und finanzielle Entschädigung erhalten können , sofern sie dies schriftlich bei der Fluggesellschaft beantragen. Die Rückerstattung muss zudem innerhalb von maximal sieben Tagen erfolgen.

ENTSCHÄDIGUNG AUF BASIS DER ENTFERNUNG

Die Entschädigung kann je nach Flugstrecke und Angebot einer Alternative bis zu 600 € pro Passagier betragen . Für Reisen bis zu 1.500 Kilometer beträgt die Entschädigung 250 €, bzw. 125 €, wenn sich der alternative Transport um maximal zwei Stunden verspätet.

Bei Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern – oder innerhalb der Europäischen Union bei Flügen über 1.500 Kilometern – beträgt die Entschädigung 400 Euro. Diese reduziert sich auf 200 Euro, wenn die Verspätung drei Stunden nicht überschreitet. Bei Flügen über 3.500 Kilometern mit Abflugort außerhalb der EU kann die Entschädigung bis zu 600 Euro betragen, bzw. 300 Euro, wenn die Verspätung weniger als vier Stunden beträgt.

Darüber hinaus hat der Passagier das Recht, Schadensersatz für alle nachweisbaren Schäden zu verlangen, wie beispielsweise den Verlust eines Anschlussfluges oder einer Hotelübernachtung am Zielort.

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